CDU Ortsunion Gievenbeck
#WIRINMÜNSTER

CDU Gievenbeck zu Besuch bei Marktkauf und Hellweg

Nach Darstellung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts der Stadt Münster, welches vom Rat der Stadt Münster letztmalig 2018 fortgeschrieben wurde, gehört der Geschäftsstandort Roxeler Straße seit seinem Bestehen zur Versorgungskategorie „Stadtbereichszentrum“.
„Das bedeute“, so erläuterten Sabrina Rempel, Standortleitung Marktkauf und Frank Bartsch, stellvertretender Leiter Hellweg Gievenbeck, „dass mit diesem Zentrum eine über den Stadtteil hinausgehende ausgewogene Versorgung der Bevölkerung gewährleistet sein sollte. Bis zu 18 000 Kunden pro Tag in den beiden Geschäften sind hier oft das Ergebnis, was sich leicht über die erstellten Kassenbons nachprüfen lässt.“
Der Ärger der Kunden über die Schließung der Schranke, so hörten die Gievenbecker CDU-Planungspolitikerin Mechthild Neuhaus und CDU-Ratsherr Richard Halberstadt, beschränkt sich zuerst auf das fehlende Hinweisschild am Kreisverkehr, das nun die Schranke geschlossen sei. Aber auch Rettungswegsituation, Sicherheit auf dem Parkplatz und Verwendung von Parkraum in diesem Zentrumsbereich werden von den Kunden aktuell diskutiert.
 
„Nach dem ersten Treffen der Anwohner mit Betroffenen und Ortspolitikern wollten wir uns in verschiedenen Gesprächen ein umfassendes Bild vor Ort machen“, so Mechthild Neuhaus  Die Gievenbecker Christdemokraten Mechthild Neuhaus (2.v.r) und Richard Halber„Nach dem ersten Treffen der Anwohner mit Betroffenen und Ortspolitikern wollten wir uns in verschiedenen Gesprächen ein umfassendes Bild vor Ort machen“, so Mechthild Neuhaus Die Gievenbecker Christdemokraten Mechthild Neuhaus (2.v.r) und Richard Halber
Auf dem Parkplatz selbst bieten die Kaufleute Mutter-Kind-Parkplätze, Parkplätze für Gehbehinderte neben den normalen Kundenparkplätze an, die unter anderem von einigen Besuchern auch nachts als Parkplätze genutzt werden.
Die CDU Politiker nahmen auch mit, dass in Zukunft verstärkt das Ordnungsamt hier Kontrollgänge zur Sicherheit und Ordnung in diesem Parkraumbereich durchführen wird.
„Die rechtssichere Prüfung des Bebauungsplanes, die unter anderem durch die Bürgeranregung nach § 24 der Gemeindeordnung der Anwohner Gartenbreie ausgelöst wurde, gelte es selbstverständlich abzuwarten und dann zu entscheiden“, so Ratsherr Richard Halberstadt. (MN)